Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbestimmungen für Werbepartner
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Kreatory ist eine Online-Plattform, über die Unternehmen und Agenturen (Werbepartner) Werbeaufträge an Influencer vergeben können. Diese Werbeaufträge können entweder Placement-Deals (Veröffentlichung von Beiträgen auf Social Media) oder UGC-Deals (Erstellung von Inhalten zur Nutzung durch den Werbepartner) sein. Die Werbepartner können ausschließlich als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln.
Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB.
Kreatory ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen, zur Einführung neuer oder zur Verbesserung bestehender Leistungen erforderlich ist. Über Änderungen informiert Kreatory die Werbepartner per E-Mail. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Werbepartner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Werbepartner den Änderungen, behält sich Kreatory das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Laufende Werbeaufträge bleiben davon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Webseite abgerufen und ausgedruckt werden.
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Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen jedem registrierten Werbepartner der Kreatory-Plattform und der Kreatory GmbH (im Folgenden Kreatory) ein rechtsverbindlicher Nutzungsvertrag unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für die Nutzung der Kreatory-Plattform über die Webseiten Kreatory.com sowie sämtlich Subdomains dieser Domain oder länderspezifische Domains.
Durch Anklicken der entsprechenden Checkbox im Rahmen des Registrierungsprozesses und den anschließenden Klick auf den Button „Jetzt Registrieren“ erklärt der Werbepartner, dass er die zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden AGB („Nutzungsbedingungen“) sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat.
Der Werbepartner bestätigt zugleich, dass alle von Ihm gemachten Angaben auf der Plattform wahrheitsgemäß sind und die Verantwortlichen des Werbepartners sich nicht eines Namens bedienen, für dessen Gebrauch Sie keine Berechtigung haben. Auch ist es dem Werbepartner untersagt, sich als ein anderes Unternehmen auszugeben. Die Angaben über das Unternehmen sind immer aktuell zu halten.
Als Werbepartner gilt, wer sich mit den Daten des Unternehmens (Firmenname und E-Mail-Adresse) und seinen persönlichen Daten als Account-Verantwortlicher (Vor- und Nachname) auf unserer Webseite mit einem Passwort registriert und das Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung abgegeben hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sorgfältig durchgelesen und verstanden wurden. Die Registrierung ist kostenlos.
Der Account-Verantwortliche bestätigt, dass er berechtigt ist, im Namen des Unternehmen als Werbepartner einen Unternehmensaccount anzulegen. Der registrierte Werbepartner kann weitere Nutzer, etwa Mitarbeiter oder Beauftragte, anlegen und ihnen Zugriff gewähren. Sämtliche Handlungen dieser angelegten Nutzer werden dem Werbepartner zugerechnet. Die Nutzer handeln stets im Namen des Werbepartners; dieser haftet für deren Handlungen wie für eigene und stellt sicher, dass alle Nutzer handlungsberechtigt sind.
Der Werbepartner verpflichtet sich die geltenden Regeln aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen. Verstößt der Werbepartner gegen die Nutzungsbedingungen oder besteht Verdacht, dass die Kreatory-Plattform missbräuchlich genutzt wird, kann das Unternehmen mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und nicht wieder aufgenommen werden.
Für das Passwort und dessen Sicherheit ist der Werbepartner selbst verantwortlich. Es sollte zur eigenen Sicherheit niemals an Dritte weitergegeben werden.
Kreatory behält sich das Recht vor bestimmte Unternehmen für die Accounterstellung zu verifizieren.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Kreatory-Plattform durch Werbepartner sowie die Bedingungen für das Zustandekommen und die Durchführung von Werbeaufträgen mit Influencern. Sie umfassen insbesondere die Ausführungsbedingungen für Werbeaufträge, die Modalitäten der Zahlungsabwicklung sowie Bestimmungen zu Haftung, Geheimhaltung, Urheberrechten und Datenschutz.
Kreatory ist die Kreatory GmbH (Kleinfeldweg 54, 69190 Walldorf), vertreten durch ihre Geschäftsführer David Winker und Marc Fiebich.
Vertragspartner dieser AGB ist grundsätzlich der Werbepartner als Unternehmen selbst. Handelt jedoch eine Agentur, ein Management oder eine sonstige Person, die nicht nur als Vertreter auftritt, sondern sich ausdrücklich im eigenen Namen registriert und Kreatory-Accounts für einen oder mehrere Werbepartner führt, wird die Agentur bzw. das Management selbst Vertragspartner von Kreatory und übernimmt sämtliche Pflichten aus diesen AGB. Die Agentur bzw. das Management sichert in diesem Fall zu, dass sie bevollmächtigt ist, im Namen der betreuten Werbepartner zu handeln, und stellt Kreatory insoweit von Ansprüchen der Influencer sowie den betreuten Werbepartnern frei.
Im Falle der Nutzung von einem oder mehreren Werbepartner-Unteraccounts gilt je Unteraccount: Vertragspartner ist diejenige juristische Person oder sonstige Rechtsträgerin, die den jeweiligen Unteraccount führt und im Rahmen der Registrierung oder Account-Verwaltung ausdrücklich als verantwortliche Rechtsträgerin angegeben wird, sofern sie vom ursprünglich registrierten Unternehmen abweicht. Erfolgt die Nutzung innerhalb derselben juristischen Person, bleibt ausschließlich diese Vertragspartnerin. Die jeweils angegebene Rechtsträgerin übernimmt für den betreffenden Unteraccount sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB.
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Ein Werbeauftrag bietet Werbepartnern die Möglichkeit die relevante Zielgruppe über die bekannten Social-Media-Kanäle zu erreichen (Placement-Deals) oder Inhalte (z. B. Videos) der Influencer für Werbezwecke zu beschaffen (UGC-Deal). Kreatory stellt Werbepartnern hierfür eine datenbasierte Plattform mit integrierter Influencer-Datenbank bereit, um die richtigen Influencer mit der für das Produkt des Unternehmens relevanten Zielgruppe zu finden, Werbeaufträge an diese zu vergeben und die Aufträge vollständig abzuwickeln.
Kreatory ermöglicht Werbepartnern die Erstellung von Briefings, identifiziert basierend darauf KI-gestützt passende Influencer und übernimmt den Outreach für Anfragen. Interessierte Influencer können Angebote abgeben und anschließend für Placement- oder UGC-Deals rechtsverbindlich gebucht und bezahlt werden. Die Plattform bietet einheitliche Content-Freigaben, einen integrierten Chat für die Kommunikation und stellt als verifizierter Partner von Meta, TikTok und YouTube relevante Insight- und Tracking-Daten bereit. Bei UGC-Deals wird der erstellte Content zum Download zur Verfügung gestellt.
Ein Werbeauftrag kann eine oder mehrere einzelne Leistungen umfassen. Eine einzelne Leistung ist entweder (a) die Veröffentlichung eines Werbebeitrags (z. B. Feedpost, Storypost, Reel) auf der vereinbarten Social-Media-Plattform bei Placement-Deals oder (b) die Erstellung und Bereitstellung von Content (z. B. Videos oder Bilder) über das Kreatory-Dashboard bei UGC-Deals.
Die Art und Anzahl der zu erbringenden Einzelleistungen, die Veröffentlichungs-Plattformen, die Auftragsbeschreibung, Umsetzungs- und Durchführungsdetails, Wettbewerbsausschlüsse, Zeiträume, Veröffentlichungsarten, Do’s & Don’ts und sonstigen Bedingungen werden vom Werbepartner im jeweiligen Werbeauftrag (Briefing) festgelegt und bilden zusammen die Auftragsvereinbarung.
Das Briefing mit den Auftragsvereinbarungen wird dem Influencer vor Abgabe seines Angebots angezeigt. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Influencer, die Inhalte der Auftragsvereinbarung gelesen und verstanden zu haben. Kommt der Werbeauftrag durch Annahme des Angebots zustande, werden die Bestimmungen des Briefings verbindlicher Bestandteil des jeweiligen Werbeauftrags und sind vom Influencer vollständig einzuhalten.
Der Werbepartner erhält die Möglichkeit jeden veröffentlichten Werbeauftrag über einen Link nach der Veröffentlichung einzusehen.
Der Influencer verpflichtet sich Werbebeiträge mindestens ein Jahr lang auf der vereinbarten Social-Media-Plattform ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sichtbar zu machen. Veröffentlichte Beiträge dürfen bis dahin nicht gelöscht, entfernt, geändert, versteckt oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden. Für Beiträge, deren Sichtbarkeit auf der Social-Media-Plattform grundsätzlich zeitlich beschränkt ist (z. B. Instagram-Stories), gilt die Verpflichtung zur Sichtbarkeit nur für die jeweilige Laufzeit des Formats.
Das Unternehmen hat jedoch keinen Anspruch auf den Erhalt von Influencer-Angeboten über Kreatory. Insbesondere hat der Werbepartner keinen Anspruch darauf, passende Influencer zu finden. Kreatory ist nicht für die Inhalte der Werbebeiträge der Influencer verantwortlich und hat keine Verpflichtung den Inhalt von Werbebeiträgen zu überprüfen.
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Der Werbepartner kann über Kreatory Werbeaufträge für bezahlte Social-Media-Kooperationen (Placement-Deals) sowie für die Erstellung und Bereitstellung von Content für Werbezwecke (UGC-Deals) buchen.
Durch Klicken auf den Button „Angebot abgeben“ gibt der Influencer ein verbindliches Angebot an den Werbepartner in Höhe der von ihm angegebenen Vergütung für die angefragten Leistungen ab.
Das vom Influencer abgegebene Angebot bezieht sich stets auf die Gesamtheit aller im Briefing für den jeweiligen Werbeauftrag angefragten Einzelleistungen zusammen mit der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Die Anzahl der angefragten Einzelleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Briefing, das dem Influencer vor der Angebotsabgabe angezeigt wird.
Ein verbindlicher Vertrag über den Werbeauftrag kommt erst mit der Annahme des Angebots für den Werbeauftrag durch den Werbepartner im Dashboard zustande, indem dieser auf den Button „Zahlen“ oder „Kauf auf Rechnung“ klickt.
Mit Zustandekommen des Auftrags gelten diese AGB in Verbindung mit den in der jeweiligen Auftragsvereinbarung festgelegten Bestimmungen, insbesondere den im Briefing enthaltenen Vorgaben, als verbindlich und sind von Werbepartner und Influencer einzuhalten.
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Für das Einstellen von Werbeaufträgen ist der Werbepartner eigenverantwortlich. Dabei sind sämtliche geltenden Gesetze einzuhalten sowie Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, zu wahren. Untersagt ist insbesondere das Verlangen von Werbecontent, der gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften verstößt oder der pornografische, rassistische, extremistische, volksverhetzende, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder sonst unangemessene Inhalte enthält.
Bei der Erstellung eines Werbeauftrags hat das Unternehmen die Auftragsvereinbarungen so präzise wie möglich festzulegen, damit der Influencer eindeutig erkennen kann, was von Ihm verlangt wird. Insbesondere können Vorgaben zu Fristen für die Veröffentlichung von Werbebeiträgen, Laufzeiten, Vergütung, Produkt, Medienformaten, Inhalten, Social-Media-Kanälen sowie zu Wettbewerbsbeschränkungen (z. B. Ausschluss konkurrierender Produkte oder Marken) und sonstigen Vereinbarungen (Rabatte, Gewinnspiele, Hashtags, Links, Verlinkungen etc.) festgelegt werden. Briefings sind jeweils in geeigneter Sprache einzustellen.
Der Werbepartner ist selbst dafür verantwortlich, dass bereitgestellte externe Schnittstellen wie Links, Tracking-Pixel oder ähnliche Integrationen ordnungsgemäß funktionieren.
In allen nicht in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen Durchführungspunkten ist der Influencer grundsätzlich frei in seiner Umsetzung, um seine Authentizität zu wahren.
Der Werbepartner kann durch eine begründete Anfrage verlangen, dass der Influencer veröffentlichte Werbebeiträge löscht bzw. ändert. Diese Anfrage erfolgt in Textform an den betroffenen Influencer über den integrierten Chat. Die Anfrage auf Änderung kann höchstens eine Woche nach der Veröffentlichung beantragt werden.
Ist ein Werbeauftrag Zustande gekommen, hat der Werbepartner die zu bewerbenden Produkte bzw. Dienstleistungen und alle vereinbarten Materialien dem Influencer zur Verfügung zu stellen. Der Werbepartner trägt hierfür die Kosten. Der Werbepartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Produkte und Materialien rechtzeitig geliefert werden, sodass der Influencer die vorgegebenen Fristen einhalten kann.
Bei Placement- und UGC-Deals ist der Werbepartner verpflichtet, den erstellten Content fristgerecht im Kreatory-Dashboard innerhalb von 7 Tagen nach der Bereitstellung zu überprüfen und entweder zu genehmigen bzw. freizugeben oder begründet ablehnen; ohne Reaktion und nach Ablauf der 7 Tage gilt der zur Abnahme bereitgestellter Content automatisch als genehmigt (UGC-Deals) bzw. freigegeben (Placement-Deal). Ablehnungen sind je Werbeauftrag und Influencer auf maximal drei Feedback-Schleifen begrenzt. Nach der dritten Ablehnung gilt die abgelehnte Einzelleistung als nicht erbracht und kann nicht mehr eingefordert werden.
Der Werbepartner verpflichtet sich, während der Laufzeit von Werbeaufträgen und innerhalb von sechs (6) Monaten danach keine weiteren Aufträge an den Influencer außerhalb der Kreatory-Plattform zu vergeben. Die Aufnahme der gebuchten Influencer in Affiliate- oder Provisionsprogramme des Werbrpartners während laufenden Werbeaufträgen ist erlaubt. Die Kommunikation mit den Influencern hat über den integrierten Chat der Kreatory-Plattform zu erfolgen.
Der Werbepartner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung sowie die Abführung gesetzlicher Abgaben verantwortlich. Insbesondere verpflichtet sich der Werbepartner zur ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger Pflichten zur Abführung der Künstlersozialabgabe nach dem KSVG; Kreatory agiert lediglich als technische und rechtliche Abwicklungsstelle von Werbeaufträgen und ist ausdrücklich nicht wirtschaftlicher Verwerter der von Influencern erbrachten Leistungen. Für die Versteuerung kostenlos überlassener Produkte oder sonstiger geldwerter Vorteile ist ausschließlich der Influencer verantwortlich. Der Werbepartner stellt Kreatory von sämtlichen steuerlichen und abgabenrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Änderungen oder Ergänzungen der in der Auftragsvereinbarung enthaltenen Vorgaben bedürfen des beidseitigen Einvernehmens zwischen Werbepartner und Influencer und können wirksam über den integrierten Chat der Kreatory-Plattform in Textform vereinbart werden. Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist hierfür nicht erforderlich.
Nach Zustandekommen des Werbeauftrags dürfen weder die vereinbarte Vergütung noch die im Briefing festgelegte Anzahl oder Art der Einzelleistungen geändert oder ergänzt werden. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kreatory zulässig.
Einvernehmlich zwischen Werbepartner und Influencer über den integrierten Chat getroffene Nebenvereinbarungen gehen der jeweiligen Auftragsvereinbarung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Kreatory ermöglicht die Kommunikation zwischen dem Influencer und dem Werbepartner für jeden Auftrag über den integrierten Chat.
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Mit Auswahl eines Leistungspakets (Kreatory UGC, Kreatory Ads, Kreatory Plus oder Kreatory Premium) und Klicken auf „zahlungspflichtig abonnieren“ verpflichtet sich der Werbepartner zur Zahlung der angegebenen Lizenzgebühr für den ausgewählten Zeitraum. Die Zahlung erfolgt über eine der angebotenen Bezahlmethoden des integrierten Zahlungsdienstleisters und ist sofort fällig. Der erstgewählte Abrechnungszeitraum gilt als Testzeitraum. Nach dessen Ablauf verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, sofern keine Sonderlaufzeit vereinbart oder das Abonnement zuvor gekündigt wurde. Eine Kündigung ist jederzeit zum Laufzeitende möglich.
Kreatory tritt gegenüber dem Werbepartner als alleiniger Vertragspartner und Zahlungsabwickler („Merchant of Record“) in Bezug auf sämtliche über die Plattform gebuchten Werbeaufträge auf. Nach dem Checkout stellt Kreatory dem Werbepartner je gebuchtem Werbeauftrag und je Abrechnungszeitraum für die Lizenzgebühr eine elektronische Rechnung über den jeweils vereinbarten Gesamtbetrag zur Verfügung. Der Werbepartner erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Die Abrechnung der gebuchten Werbeaufträge in Form von UGC-Deals oder Placement-Deals sowie die Abrechnung über die Lizenzgebühr erfolgt ausschließlich über Kreatory; Eine unmittelbare Rechnungsstellung der Influencer an den Werbepartner ist ausgeschlossen.
Mit der finalen Buchung durch Klicken auf den Button „Zahlen“ oder „Kauf auf Rechnung“, verpflichtet sich der Werbepartner, den angezeigten Gesamtbetrag für den gebuchten Werbeauftrag an Kreatoty zu entrichten. Der angezeigte Gesamtbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Der Werbepartner hat mindestens eine der angebotenen Bezahlmethoden des integrierten Zahlungsdienstleisters zu wählen und die Zahlung entsprechend vorzunehmen. Der Werbepartner hat sicherzustellen, dass für die gewählte Zahlungsmethode ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Ist eine Zahlung über die gewählte Methode nicht möglich, verpflichtet sich der Werbepartner, eine alternative Zahlungsmethode zu wählen und die Zahlung unverzüglich nachzuholen.
Bei Auswahl der Option „Kauf auf Rechnung“ entscheidet Kreatory im Einzelfall über die Gewährung. Wird der Kauf auf Rechnung gewährt, ist der ausgewiesene Gesamtbetrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto von Kreatory zu überweisen.
Kreatory verpflichtet sich, nach vollständiger Erfüllung des jeweiligen Werbeauftrags durch die Influencer, die vereinbarte Vergütung im Gutschriftverfahren innerhalb von 30 Tagen auf das vom Influencer angegebene Bankkonto auszuzahlen. Erbringt der Influencer sämtliche vereinbarten Einzelleistungen vollständig, wird die volle vereinbarte Vergütung an den Influencer ausgezahlt. Der Werbepartner erhält in diesem Fall keinen Voucher.
Erbringen die im Rahmen eines Werbeauftrags gebuchten Influencer innerhalb des festgelegten Auftragszeitraums keine Leistungen und wurde diesen Influencern keine Verlängerung für die Leistungserbringung gewährt, entsteht kein Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Vergütung. Der gesamte Nettovergütungsbetrag für diese Influencer wird dem Werbepartner innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Auftragszeitraums als Voucher in entsprechender Höhe gutgeschrieben.
Erbringen die im Rahmen eines Werbeauftrags gebuchten Influencer innerhalb des festgelegten Auftragszeitraums nur einen Teil der vereinbarten Leistungen und wird ihnen keine Verlängerung zur vollständigen Leistungserbringung gewährt, gilt der Werbeauftrag nach Ablauf des Auftragszeitraums als beendet. In diesem Fall erfolgt die Vergütung anteilig nach dem Verhältnis der erbrachten zur vereinbarten Anzahl an Einzelleistungen. Der verbleibende, nicht erfüllte Anteil der vereinbarten Nettovergütungen dieser Influencer wird dem Werbepartner innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Auftragszeitraums als Voucher in entsprechender Höhe gutgeschrieben.
Vouchers können vom Werbepartner ausschließlich für zukünftige Buchungen von Werbeaufträgen über die Kreatory-Plattform verwendet werden. Sie sind zwölf (12) Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Bei teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung erfolgt keine Rückzahlung in Geld, sondern ausschließlich die Gutschrift eines Vouchers in Höhe des nicht erfüllten Anteils. Eine automatische oder sonstige Verrechnung mit bestehenden Forderungen ist ausgeschlossen. Auf Anfrage kann eine Verrechnung mit einer anstehenden Zahlung für die Lizenzgebühr erfolgen. Der Wert des Vouchers versteht sich netto.
Der Werbepartner stimmt zu, dass die im Konto hinterlegte Bezahlmethode bei jeder Verlängerung der Lizenzgebühr oder der Buchung von Werbeaufträgen automatisch belastet werden darf.
Werden nicht alle zu erbringenden Leistungen eines Werbeauftrags oder alle Nachweise vom Influencer erbracht, kann der Werbepartner ein als Vergütung übergebenes Produkt zurückverlangen. Produkte, die lediglich für Werbezwecke nur zeitlich begrenzt überlassen werden und nicht als Vergütung dem Influencer zukommen, hat der Influencer nach der Ausführung des Werbeauftrags wieder an das Unternehmen zurückzusenden. Die Kosten des Rückversands hat der Werbepartner zu tragen, soweit nicht in den Auftragsvereinbarungen etwas anderes geregelt wurde. Auch trägt der Werbepartner die Versandkosten der Produkte an die Influencer.
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Der Nutzungsvertrag zwischen Werbepartner und Kreatory kann grundsätzlich von beiden Parteien beendet werden. Eine Kündigung durch den Werbepartner ist per E-Mail an datenschutz@kreatory.com oder durch eigenständige Löschung des Accounts über die Profileinstellungen möglich.
Kreatory ist berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu beenden und den Account zu löschen oder den Werbepartner von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Falschangaben, Manipulation, missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung der Plattform oder sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Bei einem solchen Verstoß kann der Werbepartner unmittelbar ausgeschlossen werden.
Der Werbepartner kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des jeweils vereinbarten Laufzeitraums kündigen. Das Vertragsverhältnis endet jedoch erst, wenn alle laufenden Werbeaufträge vollständig abgewickelt sind. Dazu zählt insbesondere, dass keine Content-Freigaben, Feedback-Schleifen oder sonstigen Mitwirkungspflichten mehr ausstehen. Wählt der Werbepartner lediglich eine Deaktivierung des Accounts, werden die Daten nicht gelöscht, sondern der Account lediglich stillgelegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Werbeauftrag kann vom Werbepartner nur aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Influencer bis zum Ende des vereinbarten Auftragszeitraums noch keine Inhalte zur Freigabe hochgeladen hat. Hat der Influencer die teilweise Einzelleistungen erbracht, kann der Werbepartner nach Ablauf des offiziellen Auftragszeitraums entscheiden, ob dem Influencer zur Nachholung der ausstehenden Einzelleistungen ein Verlängerungszeitraum eingeräumt oder der Auftrag für diesen Influencer beendet wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Influencer kann den Werbeauftrag vor Beginn der Zusammenarbeit, also bevor er mit der Erstellung oder Bereitstellung des vereinbarten Contents begonnen hat und sofern er noch keine Produkte oder geldwerte Vorteile erhalten hat, einseitig beenden. In diesem Fall endet der Werbeauftrag ohne Vergütungsanspruch, und der Werbepartner hat keinen Anspruch auf Durchführung der Zusammenarbeit.
Erfolgt ein Abbruch des Influencer nach Beginn der Zusammenarbeit, das heißt nach bereits erfolgtem Upload von vereinbartem Content, kann der Influencer den Werbeauftrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig beenden. In diesem Fall erhält der Influencer eine anteilige Vergütung; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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Der Werbepartner erhält für sämtliche im Rahmen von Placement- oder UGC-Deals durch Influencer erstellten Inhalte (Bilder, Videos, Tonaufnahmen, Texte; „Werbecontent“) das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht, den Werbecontent in allen bekannten und zukünftigen Nutzungsarten zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übersetzen, umzugestalten, öffentlich zugänglich zu machen und in digitalen und analogen Medien, einschließlich Social-Media-Kanälen, Webseiten, E-Commerce-Plattformen, Printmedien, TV- und Hörfunkspots, Newslettern, Online- und Offline-Werbekampagnen sowie Social-Media-Ads zu verwenden. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt als Teil der vereinbarten Vergütung.
Abweichend von der vorstehenden Regelung gilt bei Placement-Deals, die im Rahmen des Pakets „Kreatory Ads“ gebucht werden, dass der Werbepartner keinerlei Nutzungsrechte an dem durch den Influencer erstellten Content erhält. Die Weiterverwendung des Contents für eigene Werbe- oder Marketingzwecke ist im Rahmen dieses Pakets ausgeschlossen.
Der Werbepartner räumt Kreatory an allen vom Werbepartner auf der Plattform bereitgestellten oder übermittelten Informationen, Daten und Materialien (insbesondere Bild-, Video-, Ton- und Textmaterial) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Materialien ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und für eigene Marketing-, Präsentations- und Werbezwecke zu verwenden, einschließlich der Veröffentlichung auf der Kreatory-Website, in Case Studies, auf Social-Media-Kanälen und in bezahlten Werbeanzeigen. Die Rechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.
Der Werbepartner sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den Kreatory zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (insbesondere Bild-, Video-, Ton- und Textmaterial) verfügt, um Kreatory die Nutzungsrechte wirksam einzuräumen. Der Werbepartner gewährleistet, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte, verletzt werden, und stellt Kreatory von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Zusicherung geltend gemacht werden.
Alle auf der Kreatory-Plattform bereitgestellten Inhalte, Daten, Chatverläufe, Dateien, Texte, Bilder, Videos, Icons, das Design, der strukturelle Aufbau der Plattform, der Quellcode sowie weitere von Kreatory bereitgestellte Materialien sind geistiges Eigentum von Kreatory und urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kreatory ist unzulässig.
Der Werbepartner und alle angelegten Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Nutzung der Plattform und der Durchführung von Werbeaufträgen zugänglich gemachten Informationen – insbesondere Briefings, Auftragsvereinbarungen, Preisabsprachen, Reports und interne Kommunikation – streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung von Kreatory oder an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
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Kreatory stellt die Plattform sowie deren Funktionalitäten und Informationsdienste nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zur Verfügung. Kreatory ist bemüht, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit sicherzustellen, übernimmt jedoch keine Garantie für eine jederzeit störungsfreie oder fehlerfreie Nutzung.
Kreatory übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der von Influencern in den gemachten Angaben oder der von Dritten bereitgestellten Informationen; eine inhaltliche Prüfung dieser Informationen erfolgt nicht.
Kreatory ist berechtigt, die Plattform jederzeit anzupassen, zu erweitern oder zu verbessern sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, die zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen können.
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Kreatory haftet gegenüber dem Werbepartner für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kreatory nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und zwar der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Für Datenverlust und damit im Zusammenhang entstehende Schäden haftet Kreatory nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und wenn nicht der Werbepartner selbst hätte diesen Verlust vermeiden können.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kreatory.
Kreatory übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen, die von Influencern oder Dritten bereitgestellt werden, und haftet nicht für Verstöße von Influencern gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten, die Nutzungsbedingungen von Social-Media-Plattformen oder sonstige gesetzliche Vorschriften. Der Werbepartner stellt Kreatory von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Verstößen resultieren. Für jegliche Schadensersatzansprüche, die Dritte gegenüber dem Werbepartner oder Influencer geltend machen wollen, haftet Kreatory nicht.
Kreatory schuldet keine Gewährleistung für vom Werbepartner bereitgestellte Produkte, Dienstleistungen oder deren Mängelfreiheit. Insbesondere haftet Kreatory nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Auslieferung solcher Produkte entstehen oder die vom Werbepartner zu vertreten sind.
Kreatory haftet weder für die von Influencern erstellten Inhalte noch für Kosten oder Aufwendungen des Werbepartners im Zusammenhang mit der Durchführung von Werbeaufträgen. Dies umfasst insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe, Rücksendung oder Erstattung kostenlos überlassener Produkte, bereitgestellter Dienstleistungen oder sonstiger geldwerter Vorteile. Diesbezügliche Bereicherungs- oder Ersatzansprüche des Werbepartners richten sich ausschließlich gegen den Influencer; eine Haftung von Kreatory hierfür ist ausgeschlossen.
Verstößt der Werbepartner gegen diese Nutzungsbedingungen ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber Kreatory verpflichtet.
Der Werbepartner haftet für die Richtigkeit seiner umsatzsteuerlichen Angaben und stellt Kreatory von sämtlichen Nachteilen, Steuernachforderungen und Kosten frei, die durch unzutreffende oder unterlassene Angaben entstehen. Insbesondere stellen der Werbepartner und der Influencer Kreatory von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit steuerlichen oder sozialabgabenrechtlichen Pflichten frei.
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Kreatory erhebt im Rahmen der Registrierung für die Nutzung der Plattform und insbesondere bei der Abwicklung von Werbeaufträgen persönliche Daten von Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Führungskräften des Werbepartner. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).
Kreatory ist berechtigt, personenbezogene Daten an die beteiligten Werbepartner sowie an eingesetzte Zahlungsdienstleister und Drittanbieter-Tools weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, Anbahnung und Abwicklung der Werbeaufträge erforderlich ist. Weitere Informationen zu Umfang, Art, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zum Einsatz von Cookies sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
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Auf Verträge zwischen Kreatory und dem Werbepartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit vorhanden – die gesetzliche Regelung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Kreatory.
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- Kreatory ist eine Online-Plattform, über die Unternehmen und Agenturen (Werbepartner) Werbeaufträge an Influencer vergeben können. Diese Werbeaufträge können entweder Placement-Deals (Veröffentlichung von Beiträgen auf Social Media) oder UGC-Deals (Erstellung von Inhalten zur Nutzung durch den Werbepartner) sein. Der Influencer kann als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handeln.
- Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB.
- Kreatory behält sich das Recht vor jederzeit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern bzw. zu ergänzen, um Anpassungen an geänderte rechtliche Vorschriften vorzunehmen oder neue Leistungen hinzuzufügen oder bestehende Leistungen zu ändern. Die Informationen zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Unternehmen spätestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht das Unternehmen der Änderung nicht vor dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als akzeptiert. Auf die Widerrufsmöglichkeit und die Frist wird in der E-Mail gesondert hingewiesen. Aktive Werbeaufträge werden von den Änderungen nicht betroffen sein. Widerspricht das Unternehmen den Änderungen an den AGB, behält sich Kreatory das Recht vor, das Vertragsverhältnis nach Abwicklung aller aktiven Werbeaufträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Webseite abgerufen und ausgedruckt werden.
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- Auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen jedem Unternehmen und der Kreatory GmbH (im Folgenden Kreatory) ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Kreatory Plattform über die Webseiten kreatory.com sowie sämtliche Subdomains dieser Domains.
- Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert das Unternehmen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres integrierten Zahlungsdienstleisters.
- Das Unternehmen bestätigt zugleich, dass alle von Ihm gemachten Angaben auf der Plattform wahrheitsgemäß sind und der Verantwortliche des Unternehmens sich nicht eines Namens bedient, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat. Auch ist es dem Unternehmen untersagt, sich als ein anderes Unternehmen auszugeben. Die Angaben über das Unternehmen sind immer aktuell zu halten.
- Als Unternehmen gilt, wer sich mit den Daten des Unternehmens (Firmenname und E-Mail-Adresse) und seinen persönlichen Daten als Admin (Vor- und Nachname) auf unserer Webseite mit einem Passwort registriert und das Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung abgegeben hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sorgfältig durchgelesen und verstanden wurden. Die Registrierung ist kostenlos.
- Der Admin bestätigt, dass er die Berechtigung dazu hat, für das Unternehmen einen Unternehmens-Account anzulegen.
- Der Account kann nur dann vollständig genutzt werden, wenn nach der Registrierung alle weiteren Informationen über das Unternehmen angegeben werden.
- Das Unternehmen verpflichtet sich die geltenden Regeln aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen. Verstößt das Unternehmen gegen die Nutzungsbedingungen oder besteht Verdacht, dass die Plattform missbräuchlich genutzt wird, kann das Unternehmen mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und nicht wieder aufgenommen werden.
- Kreatory kann die Nutzung bestimmter Funktionen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen und Funktionen für bestimmte Unternehmen beschränken. Auch kann mit der separaten Zustimmung des Unternehmens für die Nutzung bestimmter Funktionen ein Entgelt eingeführt werden.
- Für das Passwort und dessen Sicherheit ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Es sollte zur eigenen Sicherheit niemals an Dritte weitergegeben werden.
- Kreatory behält sich das Recht vor bestimmte Unternehmen für die Accounterstellung zu verifizieren.
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Dieser Vertrag regelt grundsätzlich unter welchen Bedingungen Unternehmen die Kreatory Plattform nutzen können sowie das Zustandekommen von Werbeaufträgen zwischen Unternehmen und Influencern, die Ausführungsbedingungen sowie die Zahlungsabwicklung. Zudem werden Haftungsverhältnisse, Geheimhaltungspflichten, Urheberrechtsverhältnisse sowie Datenschutzbedingungen geklärt.
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- Ein Werbeauftrag bietet Unternehmen die Möglichkeit die relevante Zielgruppe zu erreichen. Kreatory ermöglicht dem Unternehmen über eine datenbasierte Vermittlungstätigkeit den richtigen Influencer mit der für das Produkt des Unternehmens relevanten Zielgruppe zu finden, Werbeaufträge an diese Influencer zu vergeben und die Aufträge vollständig abzuwickeln. Kreatory übernimmt dabei die Überprüfung der getätigten Posts automatisch. Das Unternehmen erhält relevante Informationen zu jedem Influencer vor der Kampagne und für jede vom Influencer durchgeführte Leistung einen Tracking-Report über die wichtigsten Kennzahlen der Werbekampagne.
- Die Auftragsbeschreibung, Voraussetzungen, Konditionen, Bedingungen, Umsetzungs- und Durchführungsdetails sowie Dos and Don`ts werden im jeweiligen Werbeauftrag vom Unternehmen im Rahmen der Auftragsvereinbarungen individuell bestimmt. Diese Bestimmungen sind für die Auftragserledigung des Influencers grundsätzlich bindend und zwingend einzuhalten.
- Anstelle der Auftragserstellung durch das Unternehmen, kann Kreatory den Auftrag erstellen und durch eine berechtigte Person des Unternehmens freigeben lassen.
- Das Unternehmen hat die Möglichkeit eingestellte Werbeaufträge vor der Annahme zu ändern oder zu löschen.
- Soweit nichts anderes vereinbart, werden Werbebeiträge mindestens ein Jahr lang auf der vereinbarten Plattform ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung durch den Influencer sichtbar sein.
- Das Unternehmen erhält die Möglichkeit jeden veröffentlichten Werbebeitrag über einen Link nach der Veröffentlichung einzusehen.
- Ein Unternehmen hat jedoch keinen Anspruch auf die Vermittlungstätigkeit von Kreatory. Insbesondere hat das Unternehmen keinen Anspruch passende Influencer zu finden. Kreatory ist nicht für die Inhalte der Werbebeiträge verantwortlich und hat keine Verpflichtung den Inhalt von Werbebeiträgen zu überprüfen.
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- Unternehmen haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um Werbeaufträge an Influencer zu vergeben und damit einen Vertrag einzugehen. Der Vertragsschluss über einen Werbeauftrag mit dem Influencer erfolgt stets im eigenen Namen des Influencers und auf Rechnung des Influencers. Kreatory wird nicht Vertragspartner.
- a) Werbeauftrag mit Bewerbungsverfahren
Stellt das Unternehmen einen Werbeauftrag mit einer Bewerbungsmöglichkeit ein, muss sich ein Influencer zunächst bewerben, um den Auftrag erhalten zu können. Durch Drücken des Buttons „Jetzt bewerben“ entsteht ein Angebot des Influencers an das Unternehmen. Das Unternehmen erhält die Bewerbungen der Influencer mit der Möglichkeit diese Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Erst die Annahme einer Bewerbung durch das Unternehmen führt zu einer verbindlichen Annahme des Werbeauftrags für den Influencer. Sodann hat der Influencer den Auftrag durchzuführen. Die Annahme wird dem Unternehmen als Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt.
Für Bewerbungen gilt eine Frist, welche mindestens zwei Wochen vor der ersten zu erbringenden Leistung eines Auftrags endet. Spätestens eine Woche vor Beginn der ersten zu erbringenden Leistung hat das Unternehmen Bewerbungen anzunehmen oder abzulehnen. Alle nicht angenommenen Bewerbungen gelten mit Ablauf der vorgenannten Frist als abgelehnt. Das Unternehmen hat die Möglichkeit die Bewerbungsfrist individuell zu bestimmen.
- b) Werbeauftrag als Sofort-Deal
Beim Sofort-Deal stellt der vom Unternehmen eingestellte Werbeauftrag bereits ein verbindliches Angebot dar. Das Angebot wird vom Influencer durch Drücken des Buttons „Deal annehmen“ rechtsverbindlich angenommen. Sodann hat der Influencer den Auftrag durchzuführen. Die Annahme des Sofort-Deals wird dem Influencer als Auftragsbestätigung per E-Mail mitgeteilt.
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- Für das Einstellen von Werbeaufträgen ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Es hat dabei alle geltenden Gesetze zu berücksichtigen und die Rechte von Dritten zu achten. Dabei darf das Unternehmen nicht gegen das Urheberrecht und sonstige Leistungsschutzrechte verstoßen. Dem Unternehmen ist es stets untersagt Werbecontent von Influencern zu verlangen, der gegen strafrechtliche Vorschriften oder Bußgeldvorschriften verstößt. Vor allem ist es dem Unternehmen untersagt, Werbung vom Influencer zu verlangen, welche Produkte, Dienstleistungen, Marken, Firmennamen, Personen oder Unternehmen in jeglicher Form diskreditiert oder Inhalte über pornografische, rassistische, extremistische, volkshetzerische, gewaltverherrlichende oder sonst unangemessene Inhalte zu veröffentlichen.
- Für die Erstellung eines Werbeauftrags hat das Unternehmen die Auftragsvereinbarungen so genau wie möglich festzulegen, sodass der Influencer weiß, welche Leistung er zu erbringen hat. Insbesondere können Fristen für zu veröffentlichende Werbebeiträge (Zeitraum), Laufzeiten, Vergütungshöhe, Produkt, Medienformate, Inhalte, Social-Media-Kanäle, sowie sonstige Vereinbarungen (Rabatte, Gewinnspiele, Hashtags, Links, Verlinkungen, etc.) festgelegt werden. Die Aufträge sind auf Deutsch einzustellen.
- Das Unternehmen hat sich um das Funktionieren von zur Verfügung gestellten externen Schnittstellen wie Links, Tracking Pixels etc. zu kümmern.
- In allen nicht in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen Durchführungspunkten ist der Influencer im Grundsatz frei in seiner Umsetzung, um seine Authentizität zu wahren.
- Das Unternehmen kann durch eine begründete Anfrage verlangen, dass der Influencer bestimmte Werbebeiträge löscht bzw. ändert. Diese Anfrage erfolgt in Textform an den betroffenen Influencer über den integrierten Chat. Die Anfrage auf Änderung kann höchstens eine Woche nach der Veröffentlichung beantragt werden.
- Ist ein Werbeauftrag zustande gekommen, hat das Unternehmen das zu bewerbende Produkt und alle vereinbarten Materialien dem Influencer zuzusenden. Das Unternehmen trägt hierfür die Kosten. Das Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Produkte und Materialien rechtzeitig geliefert werden, sodass der Influencer die Fristen einhalten kann. Hat der Influencer wiederum eine Nichtleistung oder Schlechtleistung zu vertreten, so trägt dieser die Kosten für eine mögliche Rücksendung des im Rahmen eines Werbeauftrags an den Influencer als Vergütung überlassenen Produkts.
- Das Unternehmen verpflichtet sich nach der Auftragsvergabe an einen Influencer keine weiteren Leistungen außerhalb der Kreatory Plattform anzubieten oder eine Kooperation mit diesem Influencer einzugehen. Auch ist dem Unternehmen die Kontaktaufnahme mit einem Influencer, an den über Kreatory bereits ein Werbeauftrag vermittelt wurde, untersagt. Für die Kommunikation ist der integrierte Chat zu nutzen. Es dürfen keine Kontaktdaten vom Influencer verlangt werden.
- Die Versteuerung ist nicht Sache von Kreatory und obliegt vollständig dem Unternehmen. Gleiches gilt für die Abführungspflichten von Sozialversicherungsabgaben, Rentenversicherungsabgaben, der Künstlersozialversicherungsabgaben (KSVG) sowie sonstiger gesetzlich abzuführender Abgaben.
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- Nach dem Zustandekommen eines Werbeauftrags darf die in der Auftragsvereinbarung festgelegte Vergütungshöhe nicht mehr geändert oder verhandelt werden. Diese Komponente ist fixer Vertragsbestandteil und damit unveränderbar. Auch durch ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden bleibt die Vergütungshöhe unberührt.
- Änderungen der in den Auftragsvereinbarungen enthaltenen Durchführungsanweisungen und Vorgaben (variable Bestandteile) sowie über die Auftragsvereinbarung hinausgehende ergänzende Bestimmungen, Nebenvereinbarungen und Nebenabreden können nur über die Kreatory Plattform in beidseitigem Einvernehmen zwischen dem Unternehmen und dem Influencer in Textform über den integrierten Chat getroffen werden. Eines gesonderten Vertrags bedarf es hierfür nicht. Diese Vereinbarungen haben stets Vorrang.
- Kreatory ermöglicht die Kommunikation zwischen dem Influencer und dem Unternehmen für jeden Auftrag.
- Sofern keine Vermittlung auf der Plattform stattfindet, kann das Unternehmen Kreatory kontaktieren.
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- Über das Werbebudget, welches an die Influencer gezahlt werden soll, entscheidet das Unternehmen selbst im Rahmen der Auftragserstellung.
- Ein Werbeauftrag kann mehrere zu erbringende Leistungen enthalten. Als eine zu erbringende Leistung wird grundsätzlich ein zu veröffentlichender Werbebeitrag (Feedpost, Storypost, Reel etc.) verstanden. Für das Buchen von Werbeaufträgen, ist die Angabe mindestens einer Zahlungsmethode zwingend erforderlich. Das Unternehmen hat die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Bezahlmethoden, bereitgestellt von unserem integrierten Zahlungsdienstleister, zu wählen.
- Die Zahlung an den Influencer wird nach Erbringung aller Leistungen eines Werbeauftrags mit der Rechnungsausstellung fällig. Der Influencer stellt erbrachte Leistungen nur in Rechnung, wenn der Nachweis über die erbrachte Leistung erfolgt ist. Das Unternehmen ist mit der elektronischen Rechnungsausstellung einverstanden. Kreatory ist außerdem dazu berechtigt im Namen und auf Rechnung des Influencers die Rechnung auszustellen und seine Forderungen gegenüber dem Unternehmen über unseren integrierten Zahlungsdienstleister einzuziehen.
- Das Unternehmen beauftragt Kreatory die Vergütung an den Influencer abzüglich der Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer an Kreatory per Gutschrift auf das Treuhandkonto des Influencers weiterzuleiten. Für den Transfer des Vergütungsbetrags auf das Treuhandkonto des Unternehmens und die Weiterleitung der Zahlung an den Influencer gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres integrierten Zahlungsdienstleisters. Für die Bezahlung kann das Unternehmen die vom integrierten Zahlungsdienstleister zugelassenen Zahlungsmethoden (Debitkarte, Kreditkarte) wählen.
- Die gemäß unserer Preisliste vereinbarte Lizenzgebühr für die Nutzung von Kreatory wird automatisch je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum automatisch eingezogen und verlängert sich nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum von alleine. Im Dashboard besteht die Möglichkeit das gebuchte Abo jederzeit während des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen und damit eine automatische Verlängerung zu stoppen.
- Der Betrag der Gesamtvergütung, die Lizenzgebühr sowie die Höhe der leistungsgerechten Vergütungsbeträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.
- Stellt der Werbeauftrag einen Bartel-Deal dar, so ist ein Barter-Deal pro Kalenderjahr kostenlos. Die Preise für weitere Barter-Deals sind den Preisinformationen auf unserer Webseite zu entnehmen. Für Combi Deals gelten die Bestimmungen über den Paid Deals.
- Werden nicht alle zu erbringenden Leistungen eines Werbeauftrags oder alle Nachweise vom Influencer erbracht, kann das Unternehmen ein als Vergütung übergebenes Produkt zurückverlangen. Produkte, die lediglich für Werbezwecke nur zeitlich begrenzt überlassen werden und nicht als Vergütung dem Influencer zukommen, hat der Influencer nach der Ausführung des Werbeauftrags wieder an das Unternehmen zurückzusenden. Die Kosten des Rückversands hat das Unternehmen zu tragen, soweit nicht in den Auftragsvereinbarungen etwas anderes geregelt wurde. Auch trägt das Unternehmen die Versandkosten der Produkte an die Influencer.
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- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und Kreatory kann grundsätzlich von beiden Parteien wie folgt beendigt und damit für die Zukunft unwirksam gemacht werden.
- a) Eine Kündigung über E-Mail ist möglich.
- b) Die Löschung des Accounts, ausgehend von Kreatory, bewirkt die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Kreatory behält sich das Recht vor bestimmte Unternehmen von der Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn die Plattform missbräuchlich genutzt wird. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere im Falle von Falschangaben, Manipulation oder Terrorismusfinanzierung vor. Wird gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, kann der Influencer unmittelbar von der Nutzung ausgeschlossen werden.
- c) Die Löschung des Accounts, ausgehend vom Unternehmen, bewirkt die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Unternehmen kann jederzeit seinen Account selbst löschen oder die Löschung beantragen. Die Löschung des Accounts auf Antrag ist an die E-Mail datenschutz@kreatory.com zu stellen.
- Geht die Beendigungserklärung vom Unternehmen aus, tritt die Unwirksamkeit des Vertragsverhältnisses erst ein, wenn keine Leistungsverpflichtungen aus aktiven Werbeaufträgen des Unternehmens mehr ausstehen. Wählt das Unternehmen lediglich die Deaktivierung des Accounts, werden die Daten nicht gelöscht, der Account wird lediglich stillgelegt. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.
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- Das Unternehmen räumt Kreatory das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die vom Unternehmen auf unserer Plattform bereitgestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein. Insbesondere hat Kreatory das Recht alle zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Materialien der Öffentlichkeit über unsere Webseite und über Social-Media-Kanäle zugänglich zu machen sowie Bild, Video und Ton wiederzugeben. Die Einräumung der Rechte erfolgt gebührenfrei.
- Das Unternehmen besitzt dabei sämtliche Rechte an den uns zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien, um Kreatory die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nutzungsrechte einzuräumen.
- Sämtliche auf der Kreatory Plattform bereitgestellten Informationen, Daten, Chatverläufe, Angaben, Dateien, Texte, Bilder, Videos, Icons sowie das Design, der strukturelle Aufbau der Plattform, jeglicher Quellcode und weitere auf der Plattform von Kreatory bereitgestellte Materialien sind geistiges Eigentum von Kreatory und dürfen in keinem Fall ohne schriftliche Zustimmung kopiert, im Internet und den Sozialen Medien veröffentlicht, verbreitet, vervielfältigt oder sonst wie verwendet und verwertet werden. Das Unternehmen verpflichtet sich alle oben genannten Informationen über die Auftragsvereinbarungen und alle weiteren Informationen, die im Rahmen eines Werbeauftrags Vertragsbestandteil werden, stillschweigend für sich zu bewahren und nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Bucht das Unternehmen Influencer für eine Kampagne, bei der die Influencer den produzierten Content auf den eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen haben, so erwirbt das Unternehmen keine Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem erstellten Content. Nach jeder Kampagne erhält das Unternehmen allerdings separat die Möglichkeit, Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von dem Influencer produzierten Content auf Anfrage zu erwerben.
- Fragt das Unternehmen den Influencer über Kreatory für einen Buyout nach einer Kampagne an und akzeptiert der Influencer diese Anfrage, so räumt der Influencer dem Unternehmen für den angefragten Content das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die vom Influencer bereitgestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein. Die Einräumung der Rechte erfolgt erst, nachdem das vereinbarte Nutzungsentgelt vollständig bezahlt wurde.
- Wird die Kampagne „Content Only Kampagne“ gewählt, so hat der Influencer den Content nicht auf den eigenen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, sondern den Content dem Unternehmen über Kreatory zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall räumt der Influencer dem Unternehmen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte für die vom Influencer bereitgestellten Informationen, Daten, Materialien und Dateien (Bild-, Video-, Ton-, Textmaterial, etc.) ein. Insbesondere darf das Unternehmen den Content auf den eigenen Social-Media-Kanälen, als Creative für Paid Ads, auf Webseiten, für Newsletter und weitere Marketingmaßnahmen verwenden.
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- Kreatory stellt die Funktionalität und den Informationsservice der Plattform zur Verfügung. Ein Recht auf eine unterbrechungsfreie und technisch einwandfreie Verfügbarkeit hat das Unternehmen nicht.
- Kreatory übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Auftragsvereinbarungen vom Influencer angegebenen Informationen.
- Kreatory ermöglicht eine datenbasierte Vermittlung, um den richtigen Influencer zu finden. Wir stellen für das Matching auf die Merkmale des Influencers selbst und auf Merkmale der Zielgruppe des Influencers ab. Wir können nicht garantieren, dass wir immer den bestmöglichen Influencer für das Produkt oder Ihre Dienstleistung finden.
- Kreatory ist berechtigt für die Verbesserung, Änderung und Erweiterung der Plattform Erweiterungsarbeiten, Wartungsarbeiten sowie Instandhaltungsarbeiten ohne Erlaubnis des Unternehmens jederzeit durchzuführen.
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- Kreatory haftet gegenüber dem Unternehmen für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kreatory nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und zwar der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
- Für Datenverlust und damit im Zusammenhang entstehende Schäden haftet Kreatory nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und wenn nicht das Unternehmen selbst hätte diesen Verlust vermeiden können.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
- Für die Erbringung der Dienstleistung in Form von Werbung ist alleine der Influencer verantwortlich. Kreatory haftet nicht für den vom Influencer erstellten Werbecontent und dessen Inhalte und auch nicht für die Folgen, die durch die Veröffentlichung entstehen. Kreatory haftet außerdem nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben der Influencer. Kreatory übernimmt keine Haftung für die Qualität der Arbeiten vom Influencer oder die Eignung der Influencer. Wir übernehmen keine Gewährleistung, Unterstützungen und Garantien für die zu erbringende Dienstleistung der Influencer. Auch haftet Kreatory nicht für Verzug oder eine Pflichtverletzung des Influencers gegenüber dem Unternehmen und damit im Zusammenhang stehende Schadensersatzansprüche. Für externe Links ist das Unternehmen alleine verantwortlich. Kreatory haftet nicht für die Funktionsfähigkeit dieser Quellen.
- Kreatory haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Produkte, die Unternehmen den Influencern bereitstellen. Kreatory haftet nicht für Schäden, die das Unternehmen zu vertreten hat. Insbesondere haftet Kreatory nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Auslieferung des zu bewerbenden Produkts an den Influencer entstehen.
- Kreatory haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass das Unternehmen mit seinen Zugangsdaten nicht wie erforderlich umgeht.
- Kreatory haftet nicht für die vom Unternehmen an die zuständige Behörde abzugebende Künstlersozialversicherungsabgabe.
- Verstößt das Unternehmen gegen diese Nutzungsbedingungen, ist es zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber Kreatory verpflichtet.
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- Kreatory erhebt im Rahmen der Registrierung für die Nutzung der Plattform und insbesondere bei der Abwicklung von Werbeaufträgen persönliche Daten von Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Führungskräften des Unternehmens. Kreatory beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie der EU-DSGVO.
- Weitere Informationen zur Datenerhebung, Verarbeitung und Weitergabe sowie zu Cookies sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.
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- Auf Verträge zwischen Kreatory und dem Unternehmen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
- Zur außergerichtlichen Streitschlichtung hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Kreatory gem. § 36 VSBG weder bereit noch verpflichtet.
- Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das Gericht am Sitz von Kreatory.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften oder gesondert schriftlich wirksame Vereinbarungen, die im Einvernehmen aller involvierten Parteien getroffen werden.